Mehr Stimmen im Verfassungsgericht
Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Ann-Katrin Kaufhold, hat die Wichtigkeit von „Diversität“ im Gericht hervorgehoben. Sie vertritt die Ansicht, dass Pluralismus im Gerichtssystem von Vorteil ist und dass es durchaus Raum für eine noch größere Vielfalt gebe.
Diese Aufgabe liege primär bei den zuständigen Stellen für die Nominierung zukünftiger Verfassungsrichter.
Gemeinsame Lösungen suchen
Kaufhold unterstreicht die Notwendigkeit unterschiedlicher Perspektiven, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dies sei gerade in der heutigen Gesellschaft, wo ein solcher Diskurs oft fehle, ein wichtiger Aspekt, der in Karlsruhe jedoch gut funktioniere.
Verzerrte Äußerungen
Die Staatsrechtslehrerin kritisiert zudem, dass ihre wissenschaftlichen Aussagen, etwa zur „Systemaufsicht“ oder zu „Vergesellschaftungen“, oft verzerrt und manipulativ wiedergegeben würden. Sie beklagt, dass ihre Aussagen falsch interpretiert oder ihr Positionen unterstellt würden, die keinen Bezug zu ihren tatsächlichen Äußerungen hätten.
Als Beispiel nannte sie Aussagen zum Klimaschutz, die einen analytischen Charakter gehabt hätten, aber in sozialen Medien zu normativen Forderungen umgedeutet worden seien.
Rechtsfähigkeit von Naturgütern
Hinsichtlich der Rechtsfähigkeit von Naturgütern, wie Flüssen, hält Kaufhold eine Auseinandersetzung der Rechtswissenschaft für sinnvoll. Konkret festgelegt habe sie sich inhaltlich nicht, es gäbe sowohl Argumente dafür als auch dagegen.
Sie bedauert die bewusste Unredlichkeit und manipulative Auseinandersetzung mit ihren Aussagen.

