Brand und Unfall im Neckar-Odenwald-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis: Brand in Tierkörperbeseitigungsanlage und schwerer Verkehrsunfall im Einsatzgeschehen der Polizei

Polizeifahrzeug mit Blaulicht und digitalem Display.
Foto: Foto: Polizei BW

Am Donnerstag ereigneten sich im Neckar-Odenwald-Kreis zwei größere Vorfälle. Zunächst brach in Hardheim ein Feuer in einer Tierkörperbeseitigungsanlage aus. Später überschlug sich bei Neunkirchen eine Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug nach einem Zusammenstoß. Mehrere Feuerwehren und Rettungsdienste waren im Einsatz.

Hardheim: Brand in Tierkörperbeseitigungsanlage

Am Donnerstag gegen 22:00 Uhr bemerkten Mitarbeiter der Tierkörperbeseitigungsanlage in Hardheim ein Feuer auf dem Firmengelände. Ursächlich war offenbar eine brennende Presse, in der sich Fett entzündete. Trotz sofortiger Löschversuche der Belegschaft waren die Feuerwehren der umliegenden Ortschaften erforderlich, um die Flammen unter Kontrolle zu bringen. Aufgrund der immer wieder neu aufflammenden Fettbrände zogen sich die Löscharbeiten über mehrere Stunden hin. Bei dem Brand wurde niemand verletzt. Es entstand ein Sachschaden, der auf über 100.000 Euro geschätzt wird.

Neunkirchen: Fahrzeug überschlägt sich nach Verkehrsunfall

Am Donnerstagmorgen kam es bei Neunkirchen zu einem Verkehrsunfall, bei dem sich eine 23-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem VW überschlug. Die Frau befuhr gegen 10:40 Uhr die Landesstraße 633 von Neckarzimmern in Richtung Neckargerach. In einer Rechtskurve geriet der Pkw mutmaßlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schlingern. In der Folge kollidierte das Fahrzeug seitlich mit einem entgegenkommenden Opel, fuhr rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Telefonmast, was zum Überschlag des Wagens führte. Das Fahrzeug kam auf einem angrenzenden Feld zum Stillstand. Der Telefonmast wurde durch den Aufprall abgerissen. Die Fahrerin des VW erlitt leichte Verletzungen und wurde zur medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus verbracht. Die Fahrerin des Opel blieb unverletzt. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf mindestens 10.000 Euro.