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Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen – was das BGH-Urteil bedeutet


Foto & Video via Glomex

Ein Berliner Mieter verlangte von seiner Untermieterin mehr als das Doppelte der eigenen Miete. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Wer untervermietet, darf daraus keinen Profit schlagen.

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