Maier fordert juristische Schritte gegen Landesverbände
Die Debatte um mögliche Verbote von AfD-Landesverbänden nimmt Fahrt auf. Angesichts einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das dem Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, hat Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) seine Position bekräftigt.
Maier ist weiterhin von der Verfassungswidrigkeit der AfD überzeugt. In einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ sprach er sich dazu aus, „die Instrumente der wehrhaften Demokratie“ anzuwenden.
AfD-Landesverband Thüringen im Fokus
Besonders der Landesverband der AfD Thüringen stehe aktuell im Fokus. Dieser sei bereits rechtskräftig als verfassungsfeindliche Bestrebung eingestuft worden. Ein Verbot dieses und anderer, derart eingestufter Landesverbände, müsse vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden, so Maier.
Er hält eine „Antragstellung weiterhin für erforderlich“.
Gericht bestätigt Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen
Das Verwaltungsgericht Köln habe lediglich im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, eine vorläufige Maßnahme. Die Hauptsache müsse noch abgewartet werden. Zugleich habe das Gericht jedoch „sehr deutlich festgestellt“, dass „hinreichende Gewissheit“ bestehe, dass es „innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt“. Somit bleibe „der starke Verdacht ausdrücklich bestehen“, zitierte Maier den SPD-Politiker.
