Kehl (ots) – Am 28. Januar 2026 konnte die Bundespolizei bei einer Grenzkontrolle in Kehl einen 32-jährigen georgischen Staatsangehörigen festnehmen. Der Mann befand sich auf der Fahrt von Straßburg nach Frankfurt im grenzüberschreitenden Fernbus. Bei der Überprüfung seines Passes fiel auf, dass der letzte Einreisestempel aus dem Jahr 2024 stammte. Dies begründete den Verdacht, dass der Mann seinen erlaubten Aufenthalt von 90 Tagen im Schengen-Raum überschritten hatte. Des Weiteren ergab die Abfrage der Personalien, dass gegen den 32-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl wegen Betrugs vorlag. Nach seiner Vorführung vor dem Haftrichter am Amtsgericht Freiburg wurde der Untersuchungshaftbefehl vollstreckt und der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.



