Am 29. Januar 2026 wurde ein 38-jähriger ägyptischer Staatsangehöriger im Bahnhof Kehl durch die Bundespolizei im Rahmen einer grenzüberschreitenden Fernzugkontrolle kontrolliert. Der Mann reiste von Frankreich nach Deutschland ein und konnte keine Reisedokumente vorweisen. Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergaben sich zwei Erkenntnisse: Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise vor und es war ihm bereits ein Einreiseverbot nach Deutschland erteilt worden. Zusätzlich konnte eine geringe Menge Cannabisharz bei ihm sichergestellt werden. Da der Mann die festgesetzte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er zu einer zehntägigen Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verurteilt. Er sieht sich zudem weiteren zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen gegenüber, darunter eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise entgegen eines bestehenden Einreiseverbots und wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln.

