Am **(Datum des Vorfalls)**, auf den **22.02.** angesetzt, stießen Beamte der Bundespolizei bei einer Routinekontrolle am Grenzübergang Iffezheim auf einen 43-jährigen französischen Staatsangehörigen.
Der Mann war nicht unerkannt gesucht. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl. Ursache war ein Verstoß gegen das Auslandspflichtversicherungsgesetz. Ein klarer Fall.
Nur musste er nicht lange im Unklaren bleiben. Er hatte die Möglichkeit, die drohende Haftstrafe abzuwenden. Mit einer Bezahlung der festgesetzten Geldstrafe. So konnte er die 10-tägige Haftstrafe verhindern.
