Gasabhängigkeit soll vermieden werden

Grüne warnen vor Milliarden-Falle bei Heizungsgesetz

Grüne warnen vor Milliarden-Falle bei Heizungsgesetz
Foto: Neue Gasheizung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Grünen schlagen Alarm wegen möglicher Änderungen am Heizungsgesetz. Sie befürchten, dass Hausbesitzer sehenden Auges in eine Kostenfalle tappen, wenn die gasbasierten Tarife weiter steigen. Die Industrie fordert derweil zügige Klarheit von der Bundesregierung.

Kritik an Heizungsplänen

Die Grünen sehen die Bundesregierung in der Pflicht, das umstrittene Heizungsgesetz nicht aufzuweichen. „Sollte sie die 65-Prozent-Regel abschaffen, verschärft sie unsere Abhängigkeit und lässt Hausbesitzer sehenden Auges in eine Kostenfalle laufen, wenn die Gasnetzentgelte steigen“, warnt Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.

Kellner betonte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die Branche bereits weiter sei als die Politik. „Die Heizungsbauer sind längst weiter als unsere Regierung: Industrie und Handwerk stehen bereit für eine Modernisierungsoffensive.“ Er appelliert, beim Heizen nicht von ausländischen Gaslieferanten abhängig zu sein.

Wärmepumpen im Aufwind

Auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) fordert klare Regeln. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sinnvolle und funktionierende Regelungen erhalten bleiben“, sagte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. Die Wärmepumpe sei auf dem besten Weg, das meistverkaufte Heizsystem zu werden, was zeige, dass sich Handwerk, Industrie und viele Verbraucher bereits auf das aktuelle Gebäudeenergiegesetz eingestellt hätten.

Der Gebäudesektor stünde unterdessen vor einem „erheblichen Potenzial für wirtschaftliches Wachstum aus heimischer Wertschöpfung“.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD war ursprünglich beschlossen worden, das Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Kern des aktuellen Gesetzes ist die Vorgabe, dass künftig mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Umstritten ist die Beibehaltung dieser Regelung im Nachfolgegesetz.