Ulm (ots) Auf Grundlage vergangener Vorfälle weitet das Polizeipräsidium Ulm seine polizeilichen Maßnahmen im Stadtgebiet von Göppingen aus. Mit Wirkung vom 30.01.2026 wurde ergänzend zu bestehenden Präsenzmaßnahmen und zur weiteren Gefahrenreduzierung ein spezifischer Bereich in Göppingen für die Dauer von drei Monaten festgelegt. In diesem Bereich sind nun anlassunabhängige Kontrollen an Wochentagen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr zulässig. Das Polizeipräsidium Ulm hat den örtlichen Bereich auf Basis rechtlicher Voraussetzungen des Polizeigesetzes Baden-Württemberg definiert, um im Rahmen einer fundierten Gefahrenprognose agieren zu können.
Diese rechtliche Einordnung ermöglicht zusätzliche polizeiliche Eingriffsmaßnahmen mit dem Ziel der Gefahrenabwehr, insbesondere der Straftatenverhütung. Die bereits laufenden polizeilichen Maßnahmen werden daher ab sofort intensiviert und breiter angelegt. Eine sichtbare Erhöhung der Polizeipräsenz ist dabei zentral. Zur Unterstützung werden Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz eingesetzt.
Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger Göppingens durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen. Das Polizeipräsidium Ulm agiert in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Göppingen.
Der festgelegte Bereich umfasst folgende Straßen und Wege:
„Mörikestraße – Nördliche Ringstraße – Lorcher Straße B297 – Mozartstraße – Reuschstraße – Herrmannstraße – Fußgängerunterführung zur Metzgerstraße – Fußgängerbrücke über die Fils – Fils – Ödeweg – Im Erlenbach bis zur B10 – B10 bis zur Brücke über Heininger Straße – Heininger Straße – Ulmer Straße – Fußgängerunterführung zur Ulmer Straße – Ulmer Straße – Poststraße – Hohenstaufenstraße – Theodor-Heuss – Straße – Mörikestraße“.



