Friedrich Merz, damals als CDU-Oppositionsführer im Bundestag tätig, hat gegen Personen, die ihn in sozialen Medien beleidigten, Strafanträge gestellt. Dies geht aus Dokumenten wie Strafanträgen, Ermittlungsakten und Anwaltsschreiben hervor, die der „Welt am Sonntag“ vorliegen. Das Abgeordnetenbüro von Merz bestätigte die Vorgänge, wonach „in der letzten Legislaturperiode einige Beleidigungen gegen seine Person in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgen“ wurden.
Die aus den Verfahren resultierenden „Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen“ wurden von Merz „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet“, wie ein Sprecher mitteilte. Die Beleidigungen, die zu den Strafanträgen führten, umfassten Bezeichnungen wie „kleinen Nazi“, „Arschloch“ oder „drecks Suffkopf“.
In einigen Fällen, speziell bei den Vorwürfen „kleiner Nazi“ und „drecks Suffkopf“, kam es zu Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten. Eine dieser Hausdurchsuchungen, die im Zusammenhang mit der Bezeichnung „drecks Suffkopf“ stand, wurde von einem Gericht später für rechtswidrig erklärt.
Die „Welt am Sonntag“ zitiert zudem aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Berlin. Diese Akten dokumentieren Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Beleidigungen gegen Merz. Ein konkreter Fall bezieht sich auf einen Tweet vom 28. September 2023. Der Tweet hatte den Inhalt: „Neuer Definitionsversuch: Arschlöcher sind Menschen, deren verbaler Output nicht von ihrem analen Output zu unterscheiden ist. #Merz #Merzbohren.“ Die Staatsanwaltschaft Berlin ordnete diesen Vorgang dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität zu, innerhalb der Unterkategorie Extremismus.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


