Deutlicher Anstieg bei freiwilligen Ausreisen

Freiwillige Rückkehr: Rückkehrprogramm zieht deutlich mehr Asylsuchende an

Freiwillige Rückkehr: Rückkehrprogramm zieht deutlich mehr Asylsuchende an
Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verzeichnet im vergangenen Jahr einen signifikanten Anstieg bei geförderten freiwilligen Ausreisen. Über 16.000 Geflüchtete nutzten die finanzielle Unterstützung, um in ihre Heimat- oder andere Länder zurückzukehren. Besonders das Ziel Syrien verzeichnet ein hohes Interesse.

Deutlich mehr freiwillige Ausreisen

Im vergangenen Jahr entschieden sich deutlich mehr Geflüchtete für eine freiwillige Rückkehr in ihre Heimatländer, unterstützt durch finanzielle Hilfen aus Deutschland. Insgesamt 16.576 Personen nutzten die Förderprogramme des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), um in ihre Herkunfts- oder andere Länder auszureisen. Das sind fast 6.000 mehr als noch im Vorjahr.

Im Jahr 2024 waren es 10.358 Asylsuchende, die mit staatlicher Unterstützung eine freiwillige Ausreise antraten. Die Zahlen für 2023 lagen mit 10.762 Personen auf einem ähnlichen Niveau.

Syrien wieder Ziel für Rückkehrer

Seit Anfang 2025 ist auch Syrien wieder als Zielland für die geförderte Ausreise freigegeben. Zuvor war das Programm aufgrund des Bürgerkriegs ausgesetzt. Bis Ende Dezember 2025 haben laut Bamf 5.976 Personen Anträge für die Ausreise nach Syrien gestellt, 3.678 davon sind bereits abgereist.

Das Bundesamt stellt ein „großes Interesse“ an Syrien als Rückkehrziel fest. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens komme es jedoch zu längeren Wartezeiten bei der Antragsbearbeitung.

Starthilfe und Flugkosten übernommen

Mit dem „REAG-GARP-Programm“ übernimmt der Bund Flugkosten und zahlt eine „Starthilfe“ von 1.000 Euro pro Erwachsenen und 500 Euro pro Kind. Neben Syrien reisten auch viele Menschen in die Türkei (4.432 Personen) und nach Russland (1.334 Personen) aus.

Von den gut 16.000 freiwillig ausgereisten Personen im Jahr 2025 hatten 2.787 eine befristete Aufenthaltserlaubnis. 6.394 Personen waren ausreisepflichtig und 7.302 verfügten über eine Aufenthaltsgestattung, die lediglich den Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens erlaubt.

Rückkehren, die über Landesprogramme oder auf eigene Faust ihr Heimatland verlassen, erfasst das Bamf nicht statistisch.