Bauunternehmer verurteilt

Freiheitsstrafe für Betrug und Schwarzarbeit

Polizeifahrzeug mit Blaulicht und digitalem Display.
Foto: Foto: Polizei BW

Ein 65-jähriger Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis ist vom Amtsgericht Heidelberg wegen Schwarzarbeit und Betrugs rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte über vier Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nicht abgeführt und falsche Angaben gemacht.

Das Amtsgericht Heidelberg hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Bereits im September 2025 war ein Haftbefehl gegen den Unternehmer ergangen. Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nahmen ihn fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen deckten auf, dass der Bauunternehmer zwischen 2019 und Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigte, ohne die fälligen Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Zudem machte er gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) wiederholt falsche und unvollständige Angaben zu den gezahlten Löhnen.

Der Zoll ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen 80 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen 36 Fällen gewerbsmäßigen Betrugs. Der festgestellte Schaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und weitere etwa 65.000 Euro, die nicht an die ULAK gezahlt wurden.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe im Zuge der Verhandlung ein und akzeptierte das Urteil. Er trat die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten an. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)