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Grenzen der Meinungsfreiheit aufgezeigt

DIMR: Hausdurchsuchungen wegen Hass im Netz legitim

DIMR: Hausdurchsuchungen wegen Hass im Netz legitim
Menschenrechtsbericht des DIMR am 08.12.2025, via dts Nachrichtenagentur
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat sich klar positioniert: Hausdurchsuchungen bei Hasskommentaren im Internet sind grundsätzlich zulässig. Diese Maßnahme sei ein wichtiges Instrument, um den Schutz der Meinungsfreiheit im Rahmen rechtstaatlicher Prinzipien zu gewährleisten und Übergriffe auf die Persönlichkeitsrechte anderer zu verhindern, so die Einschätzung der Experten.
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DIMR: Hausdurchsuchungen wegen Hass im Netz legitim
Menschenrechtsbericht des DIMR am 08.12.2025, via dts Nachrichtenagentur

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) bewertet Hausdurchsuchungen im Kontext von Hasskommentaren im Internet als grundsätzlich legitim. Diese Haltung wurde von DIMR-Direktorin Beate Rudolf am Montag in Berlin gegenüber der dts Nachrichtenagentur bekräftigt. Im Rahmen des neuen Menschenrechtsberichts des Instituts wird die Notwendigkeit betont, „entschieden mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen Hetze und Gewalt vorzugehen“.

Rudolf hob hervor, dass die Meinungsfreiheit, obwohl ein hohes Gut, klar definierte Grenzen besitzt. Diese Grenzen seien sowohl im Grundgesetz als auch in internationalen Menschenrechten fest verankert, insbesondere zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Ehre anderer Personen. „Insofern sind Strafnormen nicht nur legitim, sondern sind auch Ausdruck der Schutzpflicht, die der Staat hat“, erläuterte sie.

Allerdings müssten in jedem Einzelfall die Umstände genau geprüft werden. Hausdurchsuchungen würden als letztes Mittel eingesetzt, wenn andere Maßnahmen keine Erfolge zeigen. Dabei spiele eine Rolle, um welche Art der Beleidigung es sich handelt, gegen wen sie sich richtet und ob sie die Grundfesten des Rechtsstaates und der Demokratie angreift. Wenn Hasskommentare darauf abzielen, Politiker aus dem öffentlichen Raum zu drängen, Journalisten einzuschüchtern oder engagierte Bürger zu verdrängen, handele es sich um „schwerwiegende Beeinträchtigungen“, die über den Einzelfall hinausgehen.

In solchen Situationen gehe es auch um den Schutz des Rechtsstaates, wodurch Hausdurchsuchungen angemessen sein könnten. Rudolf verwies jedoch darauf, dass sie „durchaus eine Zurückhaltung der Strafverfolgungsbehörden“ bei dieser Frage wahrnehme.

Diese Äußerungen fallen mit der Veröffentlichung des zehnten Berichts des DIMR an den Bundestag zusammen. Dieser Bericht, der seit 2016 jährlich erstellt wird, deckt den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 ab und setzt unter anderem einen Schwerpunkt auf die Teilhabe junger Menschen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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