Streit um Arbeitszeitmodelle
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert eine klare Abgrenzung – freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung soll demnach nicht länger vom Sozialstaat finanziert werden.
Bisher haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Betriebsbedingte Gründe können zwar einer Teilzeit entgegenstehen, doch die Hürden sollen aus Sicht der MIT zu niedrig sein.
Gitta Connemann: „Sozialstaat nicht als Finanzier für Freizeit“
Die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann betont, dass Teilzeit bei Bedarf – etwa für Familien oder zur Pflege von Angehörigen – wichtig bleibe. Jedoch dränge der Fachkräftemangel dazu, die Arbeitszeitmodelle zu überdenken. „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten“, so Connemann gegenüber dem „Stern“. Ergänzende Sozialleistungen seien für echte Ausnahmesituationen gedacht, nicht als Normalfall.
Kritiker bemängeln seit Längerem, dass Menschen, die bewusst weniger arbeiten, um mehr Freizeit zu genießen, zwar weniger in die Sozialversicherung einzahlen, aber volle Leistungen beziehen. Dieser Kritik schließt sich auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, an.



