Entscheidungen des Landeswahlausschusses

Bundestagswahl 2025: 16 Landeslisten in Baden-Württemberg zugelassen, fünf scheitern

Die tief stehende Sonne beleuchtet den Plenarsaal. Blick auf den Bundestagsadler. Blick ins Plenum.
Foto: Thomas Trutschel / photothek

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Der Landeswahlausschuss hat entschieden: Für die kommende Bundestagswahl in Baden-Württemberg wurden 16 Landeslisten zugelassen, während fünf Parteien nicht antreten dürfen. Insgesamt hatten 21 Parteien ihre Landeslisten eingereicht, doch nur die folgende Auswahl schaffte es aufs Stimmzettel:

Diese 16 Landeslisten sind zugelassen:

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands ()
  3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  4. Freie Demokratische Partei (FDP)
  5. (AfD)
  6. Die Linke (Die Linke)
  7. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  11. Volt Deutschland (Volt)
  12. Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP)
  13. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
  14. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  15. BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
  16. Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)

Insgesamt mussten auf vier zugelassenen Listen sechs Bewerber gestrichen werden. Grund dafür: fehlende Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft oder fehlende Wählbarkeitsbescheinigungen. Tragisch: Eine Bewerberin verstarb nach der Einreichung ihrer Liste.

Nicht zugelassene Landeslisten:

  1. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
  2. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  3. Partei der Humanisten – Fakten, Freiheit, Fortschritt (PdH)
  4. MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
  5. Partei des Fortschritts (PdF)

Die Gründe für die Nichtzulassung sind klar: Die erforderlichen Unterlagen wurden nicht frist- oder formgerecht eingereicht. Ob diese Parteien gegen die Entscheidung vorgehen, entscheidet sich am 30. Januar 2025, wenn der Bundeswahlausschuss über mögliche Beschwerden befindet.

Ab dem 3. Februar 2025 sollen die endgültig zugelassenen Landes- und Wahlkreisbewerber auf der Website des Innenministeriums einsehbar sein. Der Wahlkampf in Baden-Württemberg nimmt damit Fahrt auf!

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