Am Montagnachmittag (26. Januar 2026) stoppten Beamte der Bundespolizei in Weil am Rhein einen Mann, der aus der Schweiz einreiste. Bei der Kontrolle fiel auf, dass gegen den staatenlosen 38-Jährigen zwei Haftbefehle vorlagen.
Diese Haftbefehle waren im Jahr 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung, sexueller Belästigung und Bedrohung sowie im Jahr 2024 wegen Diebstahls von Gerichten erlassen worden. Da der Mann die verhängten Haftstrafen nicht angetreten hatte, ordneten die Justizbehörden die Festnahme an.
Die Bundespolizei nahm den Gesuchten umgehend fest und lieferte ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo er nun seine Haftstrafen verbüßen wird. Der Einsatz erfolgte im Rahmen der regulären grenzpolizeilichen Überwachung.


