Das Bundeskriminalamt (BKA) und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) haben einen öffentlichen Zeugenaufruf gestartet. Gesucht werden Hinweise auf die Verantwortlichen des Brandanschlags auf die Stromversorgung in Berlin, der sich am 3. Januar 2026 ereignete. Damals wurden mehrere Starkstromkabel beschädigt und legten die Stromversorgung für rund 45.000 Privathaushalte, 2.200 Gewerbekunden sowie mehrere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen lahm. Die Ausfälle dauerten teilweise mehrere Tage an.
Das BKA bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 0800 – 01 30 1 10. Tatbezogenes Foto- und Videomaterial kann über das BKA-Hinweisportal hochgeladen werden. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des BKA unter www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung71. Hinweise können auch bei jeder anderen Polizeidienststelle abgegeben werden. Der Zeugenaufruf läuft bis zum 24. Februar 2026. Für Hinweise, die bis zu diesem Datum eingehen und zur Festnahme der Täter führen, hat das BKA eine Belohnung von bis zu einer Million Euro ausgesetzt.
Der Vorfall ereignete sich am Samstag, 03.01.2026, gegen 05:44 Uhr. Gemeldet wurde ein Defekt an Kabelleitungen im Südwesten Berlins, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Die alarmierten Einsatzkräfte stellten einen Brand fest, der mehrere Starkstromkabel beschädigte, die zu einem angrenzenden Heizkraftwerk führen. In den Stadtteilen Berlin-Nikolassee, Wannsee, Zehlendorf und Lichterfelde kam es zu Stromausfällen, die nur schrittweise behoben werden konnten. Auch die Erreichbarkeit von Notrufnummern war teilweise stark beeinträchtigt.
Nach dem Anschlag veröffentlichten die sogenannten „Vulkangruppen“ ein Selbstbekennerschreiben und beanspruchten die Tat für sich. Ziel sei die Unterbrechung der Stromversorgung des Heizkraftwerks Berlin-Lichterfelde und die Einschränkung der fossilen Energiewirtschaft gewesen. Das Kraftwerk sei „erfolgreich sabotiert“ worden.
Seit 2011 kam es in Berlin und Brandenburg wiederholt zu Brandanschlägen auf Infrastrukturanlagen, darunter Bahnanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und öffentliche Versorgungsleitungen, zu denen sich „Vulkangruppen“ bekannt hatten.
Der Generalbundesanwalt führt im Zusammenhang mit dem Brandanschlag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, verfassungsfeindlicher Sabotage, Brandstiftung und Störung öffentlicher Betriebe. Das BKA ist mit der polizeilichen Verfolgung beauftragt.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:
Zeugenaufruf: www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung71
Telefonnummer für Hinweise: +49 (0)800 – 01 30 01 10
BKA-Hinweisportal: bka.hinweisportal.de/brandanschlag-berlin
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


