DIW-Experte schlägt Freibetrag vor

Berlin: DIW-Experte schlägt 800.000 Euro Erbschafts-Freibetrag vor

Im Rahmen der Debatte um eine Neugestaltung der Erbschaftsteuer hat Stefan Bach, Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einen wegweisenden Vorschlag unterbreitet. Er plädiert für einen lebenslangen Freibetrag von 800.000 Euro pro Erbe, der weitreichende Auswirkungen auf die Gerechtigkeit im deutschen Steuersystem haben könnte.
Berlin: DIW-Experte schlägt 800.000 Euro Erbschafts-Freibetrag vor
Berlin: DIW-Experte schlägt 800.000 Euro Erbschafts-Freibetrag vor
Alte und junge Frau sitzen am Strand, via dts Nachrichtenagentur

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Der Steuerexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat sich in die Diskussion um die Reform der eingeschaltet. Sein Vorschlag, einen lebenslangen Freibetrag von 800.000 Euro für Erben einzuführen, zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für eine breite Masse unbedarfter Bürger zu reduzieren.

Mehr Gerechtigkeit durch neue Freibeträge

Bach erläuterte gegenüber der „Bild am Sonntag“, dass ein solcher Freibetrag insbesondere jene entlasten würde, die nicht über umfassende Kenntnisse in der Nachlassplanung verfügen. „Bei einem Lebensfreibetrag von 800.000 Euro für Kinder würde man viele unbedarfte Bürger aus der Erbschaftsteuer herausbekommen, die schlecht planen“, so seine Argumentation. Gleichzeitig sollten sehr Wohlhabende, die mehrfach beschenkt werden, stärker zur Kasse gebeten werden.

Fokus auf Unternehmensübertragungen

Obwohl ein solcher Schritt zu geringeren Einnahmen führen könnte, verspricht Bach mehr Gerechtigkeit im Gesamtsystem. Der Vorschlag reagiert auf einen ähnlichen Vorstoß von -Generalsekretär Tim Klüssendorf, der ebenfalls einen einheitlichen Lebensfreibetrag gefordert hatte. Ein Kernpunkt von Bachs Forderungen ist die Überprüfung der aktuellen Privilegierung von steuerfreien Unternehmensübertragungen. Er betont, dass „insbesondere steuerfreie Unternehmensübertragungen im dreistelligen Millionenbereich bis zu Milliarden nicht mehr privilegiert werden sollten – auch nicht über die Verschonungsbedarfsprüfung“. Dies würde dazu beitragen, die Reform umfassender und gerechter zu gestalten und Ungleichheiten im Hinblick auf große Vermögenstransfers zu begegnen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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