Keine Einstufung als gesichert extremistisch vorerst

AfD: Gericht bremst Verfassungsschutz aus

Foto: Archivbild: Das Logo der AfD. (Symbolbild)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Zwar sieht das Gericht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, doch beherrschten diese nach aktuellem Stand nicht das Gesamtbild der Partei. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

Köln stoppt Hochstufung vorerst

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute das Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig gestoppt: Die AfD darf bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden. Die Richter gaben damit einem Eilantrag der Partei weitgehend statt.

Das Gericht erkannte zwar an, dass es Hinweise gibt, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden könnten. Nach aktueller Einschätzung im Eilverfahren prägen diese Bestrebungen die AfD aber nicht so stark, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.

Verdacht bleibt bestehen

Dennoch sprach das Gericht von einem starken Verdacht gegen die AfD. Die Partei neige dazu, politische Forderungen zu stellen, die im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie stehen. Dies habe sich im Eilverfahren aber nicht stark genug gezeigt, um die Partei als Ganzes zu prägen.

Ein Beispiel hierfür sei die Deutung des AfD-Begriffs der „Remigration“. Die Auslegung durch den Verfassungsschutz als Spiegel eines völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs sei für das Gericht anhand der vorgelegten Beweise nicht schlüssig geworden.

Hochstufung im Mai

Der Verfassungsschutz hatte die AfD am 2. Mai öffentlich als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Zuvor galt die Partei als Verdachtsfall. Eine interne Prüfung hatte zu der Erkenntnis geführt, dass sich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichtet hätten. Die Partei vertrete ein ethnisches Volksverständnis, das zur Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen führe.

Gegen diese Einstufung hatte die AfD schnell geklagt und einen Eilantrag gestellt. Die Gerichtsakten sind mittlerweile auf über 7.000 Seiten angewachsen.