AfD zeigt sich unbeeindruckt
Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, hat sich wenig überrascht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gezeigt. „Davon sind wir immer ausgegangen“, erklärte er.
Baumann wies die Einstufung als „verfassungsfeindliches Gerede“ zurück. Er argumentierte, die AfD vertrete Grundpositionen, die früher auch von der CDU übernommen worden seien, wie eine Begrenzung der Zuwanderung und Änderungen bei der Staatsbürgerschaft. Er sehe darin ein „dummes Popanz von Altparteien, die abgewählt werden“.
Gericht sieht Anhaltspunkte
Das Gericht hatte zuvor festgestellt, dass es „ausreichend Anhaltspunkte“ dafür gebe, dass Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung innerhalb der AfD verfolgt werden. Allerdings prägten diese Bestrebungen die Partei nach dem derzeitigen Erkenntnisstand im Eilverfahren noch nicht so stark, dass „ihrem Gesamtbild nach“ eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
Dennoch bestehe laut Gericht weiterhin der „starke Verdacht“, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfalte. Teilweise vertrete die Partei „offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, so das Gericht. Gegen diese Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter.

